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SWK 17, 10. Juni 2018, Seite 760

VwGH zum KESt-Abzug bei Kreditunterbeteiligungen

Überlassene Gelder sind Bankeinlagen

Andrei Bodis und Andrea Ebner

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) wurde die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundlegend umgestaltet. Mit dieser systematischen Reform wurden viele ungelöste Problemstellungen, die nach der alten Rechtslage aufgetreten sind, einer gesetzlichen Regelung zugeführt und damit beseitigt. Die im Anwendungsbereich der KESt „alt“ verbleibenden Rechtsfragen werden noch fallweise durch die Gerichte beantwortet, können aber zum Teil große Auswirkungen haben, zB wenn in bestimmten Fallkonstellationen der KESt-Abzug gänzlich unterlassen wurde. Eine derartige Fallkonstellation war Gegenstand einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des VwGH. Das Höchstgericht hatte zu beurteilen, ob bei den in der Vergangenheit weitverbreiteten Kreditunterbeteiligungsmodellen die Banken den KESt-Abzug zu Recht unterlassen haben ( Ra 2016/15/0050).

1. Sachverhalt: Modell der Kreditunterbeteiligung

Die Kreditunterbeteiligungsverträge wurden zwischen Banken und verschiedenen Körperschaften öffentlichen Rechts abgeschlossen, weil bei diesen die – vermeintlich – nicht vorhandene KESt-Abzugspflicht zur generellen Steuerfreiheit der erzielten Zinserträge geführt hätte. In dem d...

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