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SWK 23-24, 15. August 2017, Seite 1068

Forschungsprämie

Die Forschungsprämienverordnung nennt zwar das Erfordernis der „Schließung einer Wissenslücke“ nicht. Sie definiert Forschung und experimentelle Entwicklung aber als schöpferische Tätigkeit, die auf systematische Weise unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit dem Ziel durchgeführt wird, den Stand des Wissens zu erweitern sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Essenziell ist somit, dass die Tätigkeit etwas „Neues“ hervorbringt und den bisherigen Wissensstand in dem erforschten Fachgebiet erweitert. Nichts anderes als diesen Neuheitsaspekt spricht auch die Wortfolge „the resolution of scientific and/or technological uncertainty, i.e. when the solution to problem is not readily apparent to someone familiar with the basic stock of common knowledge and techniques for the area concerned“ in Tz 84 des Fascati-Manuals an. – (§ 108c Abs 2 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)

( Ra 2015/15/0060)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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