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Steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen
(B. R.) – Das deutsche IV C 1 – S 2252/15/10030 :005, DOK 2017/0616356 zur steuerlichen Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“ unter Bezugnahme auf das BStBl I 2016, 1324 (betreffend die wirtschaftliche Zurechnung von Wertpapieren im Rahmen der strukturierten Wertpapierleihe), Stellung bezogen.
Behandelt werden ua die materiellrechtliche Ausgangssituation, Grundsätze der Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen, insb unter dem Aspekt des Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 dAO, und beispielhafte Fallgestaltungen bei Cum/Cum-Gestaltungen samt steuerlichen Folgen. Ein Gestaltungsmissbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein wirtschaftlich vernünftiger Grund für das Rechtsgeschäft fehlt und der Fall insgesamt eine steuerinduzierte Gestaltung (Steuerarbitrage) aufweist.
Der Begriff „Cum/Cum-Transaktion“ steht im Wortsinn für eine Aktientransaktion, bei der das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft „mit Dividendenberechtigung“ vereinbart wird und die anschließende Lieferung der Aktien (dingliches Verfügungsgeschäft) ebenfalls „mit Dividendenberechtigung“ erfolgt.
Solche Gestaltungen sind idR dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Divid...