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SWK 23-24, 15. August 2017, Seite 1012

Abkommen zum elektronischen EU-Mahnverfahren

Mit dem europäischen Mahnverfahren können zivil- und handelsrechtliche Forderungen aus grenzüberschreitenden Rechtssachen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten rasch und einfach durchgesetzt werden. Am wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMJ und dem Land Berlin über den künftigen Betrieb des EU-Mahnverfahrens unterzeichnet. Mit dem Abkommen wird die EU-Mahnverfahrensapplikation von Deutschland nach Österreich übertragen. Somit übernimmt das Bundesrechenzentrum in Wien ab sofort die technische Abwicklung der europäischen Mahnverfahren sowohl für Österreich als auch für ganz Deutschland. Die Kosten werden zwischen Österreich und Deutschland nach tatsächlichem Aufwand für das jeweilige Land abgerechnet. Die praktische Umsetzung bleibt dabei unverändert. In Österreich ist das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zentral für alle Klagen (Anträge) im EU-Mahnverfahren zuständig, auf deutscher Seite das Amtsgericht Wedding in Berlin.

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