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OGH: Im Wald muss mit Bäumen gerechnet werden
Entscheidung: 4 Ob 44/23h.
Norm: § 364 ABGB.
Wer ein Grundstück samt Gebäude mitten im Wald erworben hat, kann nicht – gestützt auf § 364 ABGB – die Beseitigung des Waldes fordern.
Der OGH teilte die Ansicht der Vorinstanzen, dass sich die Klägerin als neu hinzugekommene Nachbarin mit der im Gebiet vorherrschenden Situation abfinden muss und nicht gegen die Beschattung ihres seit jeher im Wald liegenden Bauwerks wehren kann. Er erteilte auch der Ansicht der Klägerin eine Absage, wonach sie nicht mit „unbegrenztem Wachstum“ der Bäume bis zur „maximalen Wuchshöhe“ habe rechnen müssen.