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SWK 13-14, 5. Mai 2023, Seite 646

Keine Wiedereinsetzung bei Übersehen einer Zustellung über FinanzOnline ohne E‑Mail‑Benachrichtigung

Entscheidung: Ra 2022/16/0112 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 98 Abs 2, 308 BAO; § 5b FOnV 2006.

Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt stellte einen Mängelbehebungsauftrag – hinsichtlich einer Beschwerde gegen einen Familienbeihilfe-Rückforderungsbescheid – elektronisch in die FinanzOnline-S. 647 DataBox der Beschwerdeführerin zu. In der Folge stellte das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung fest, dass die Beschwerde gemäß § 85 Abs 2 BAO als zurückgenommen gelte, weil dem Mängelbehebungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen worden sei.

Die Beschwerdeführerin (Revisionswerberin) beantragte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; ihr sei zwar bekannt gewesen, dass sie eine FinanzOnline-DataBox habe, sie habe aber nicht damit gerechnet, dass plötzlich eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgen würde, wenn sämtliche anderen Zustellungen per Post erfolgen würden. Es sei ihr nicht bekannt, ob sie eine E-Mail-Adresse in ihrem FinanzOnline-Konto hinterlegt habe, und sie habe jedenfalls keine Kenntnis von dem Mängelbehebungsauftrag gehabt. Das Finanzamt wies den Antrag ab.

Das BFG wies die dagegen erhobene Beschwerde als unbegründet ab.

Rechtliche Beurteilung: Zur Begründung der Zulässigkeit der Revi...

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