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SWK 13-14, 5. Mai 2023, Seite 645

Kein Hälftesteuersatz bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ohne Sonderbetriebsvermögen

Entscheidung: Ro 2022/15/0006 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 24 Abs 1 und 4, 37 Abs 1 und 5 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH – deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer die natürliche Person N war – wurde nach Art II UmgrStG in eine GmbH & Co KG errichtend umgewandelt. Dadurch wechselten bisher im Privatvermögen des N gehaltene (und bisher an die GmbH vermietete) Grundstücke in das Sonderbetriebsvermögen des N. In der Folge veräußerte N (älter als 60 Jahre) von seinem 100%igen Kommanditanteil 75 % an zwei Erwerber, das Sonderbetriebsvermögen wurde nicht mitveräußert. Anschließend legte er seine Geschäftsführungsfunktion zurück.

Der Veräußerungsgewinn des 75%igen Kommanditanteils wurde in der Feststellungserklärung der GmbH & Co KG erklärt und in der Einkommensteuererklärung des N als Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG erfasst und die Hälftesteuersatzbegünstigung gemäß § 37 Abs 5 Z 3 EStG beantragt. Das Finanzamt erkannte eine Veräußerung des Mitunternehmeranteils gemäß § 24 EStG nicht an, weil das Sonderbetriebsvermögen nicht anteilig mitveräußert worden war.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, dass eine synchrone Übertragung von Gesellschaftsanteil und Sonderbetriebsvermögen...

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