Externe Unternehmensrechnung
5. Aufl. 2016
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S. 372Kapitel 15 Gewinn- und Verlustrechnung
A. Überblick
Abb. 15.1: Erfolgsspaltung in der GuV-Rechnung
Relevante Gesetzesstellen
§ 193 Abs. 4 UGB, § 195 UGB, § 200 UGB, §§ 231–234 UGB, § 20 EStG, § 108c EStG, § 108f EStG, § 205 BAO, § 212 BAO, § 212a BAO, § 217 BAO
B. Basiswissen
15.1. Inhalt und Aufgaben der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet neben der Bilanz einen weiteren Bestandteil des Jahresabschlusses.
Das Ziel der GuV besteht darin, den Erfolg zu ermitteln und die Ertragslage darzustellen.
Die GuV, die auch als Erfolgsrechnung bezeichnet wird, zeigt den Erfolg (Gewinn bzw. Verlust) eines Unternehmens auf. In der GuV werden alle durch die Tätigkeit des Unternehmens verursachten Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus dem Saldo aller Aufwendungen und Erträge. Der wesentliche Zweck der GuV wird darin gesehen, die Ursachen für den Jahreserfolg aufzuzeigen. Die Quellen, Komponenten und Strukturen des Erfolges sind somit sichtbar zu machen. Nach der Generalnorm des § 195 bzw. § 222 Abs. 2 UGB ist die GuV so klar und übersichtlich aufzustellen, dass ein möglichst getreues Bild der Ertragslage gezeigt wird. Die Aufwands- und Ertragsstruktur ist somit so aufzugliedern, dass die Entstehung des Erfolges erkennbar wird. Für die G...