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Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 BAO
, 2023-0.291.356, BMF-AV 2023/48.
Der Erlass behandelt umfassend das Thema Akteneinsicht gemäß § 90 BAO. Es werden die Voraussetzungen für deren Gewährung, die Gründe für ihre Versagung, der Umfang und der Gegenstand der Akteneinsicht sowie Ausnahmen von der Akteneinsicht näher dargestellt.
Die Ausführungen zu § 90 BAO in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2022, BGBl I 2022/108, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden.