Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen die nicht zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dienen
Art 1 der Entscheidung 2004/817/EG des Rates vom zur Ermächtigung Deutschlands, eine von Art 17 der 6. MwSt-RL zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung anzuwenden, ist dahin auszulegen, dass er nicht für den Fall gilt, dass ein Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen erwirbt, die es zu mehr als 90 % für nicht wirtschaftliche – nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende – Tätigkeiten nutzt.
( Landkreis Potsdam-Mittelmark, C-400/15)