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Kumulationsprinzip vor dem Ende?
Wie geht es weiter im österreichischen Verwaltungsstrafrecht?
In der Rs Maksimovic hat der ausgesprochen, dass die Dienstleistungsfreiheit des Art 56 AEUV der in § 7i Abs 4 AVRAG getroffenen Regelung über Verwaltungsstrafen für das Nichtbereithalten von Lohnunterlagen entgegensteht. Außerdem liegt bereits eine Entscheidung des VwGH vor, in der das nationale Höchstgericht die genannte EuGH-Entscheidung auf weitere Fälle anwendet. Felix Karl Vogl untersucht die Auswirkungen der neuesten EuGH-Rechtsprechung auf das österreichische Verwaltungsstrafrecht.
1. Sachverhalt
Am beauftragte die Grazer Andritz AG (im Folgenden: Andritz) die in Kroatien ansässige Bilfinger Duro Dakovic Montaza d.o.o. (im Folgenden: Bilfinger) mit der Demontage und der mechanischen Montage eines Kessels im oberösterreichischen Pöls. Diese entsandte zur Durchführung der Arbeiten Arbeitnehmer nach Österreich, für die von den zuständigen österreichischen Behörden Entsendebestätigungen ausgestellt wurden. Nachdem Bilfinger den zum geplanten Fertigstellungstermin nicht einhalten konnte, wurde zwischen ihr und Andritz vereinbart, die ursprünglich an Bilfinger vergebenen Arbeiten ersatzweise von der in Kroatien ansässigen Brodmont d.o.o. (im Folgenden: Brodmont) f...