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SWK 26, 10. September 2017, Seite 1109

Auf dem Weg zur digitalen Betriebsstätte?

Von Wunsch und Wirklichkeit

In Wahlkampfzeiten feiert das Thema (Steuer-)Gerechtigkeit fröhliche Urständ. Politiker aller Couleurs haben neuerdings die „digital economy“, vulgo „Internetkonzerne“, ins Visier genommen – mit dem erklärten Ziel, für eine angemessene steuerliche Erfassung der Gewinne von Google & Co zu sorgen. Das Mittel der Wahl ist die „digitale Betriebsstätte“. Das Konzept klingt gut, stößt aber auf beträchtliche, auch (völker)rechtliche Hindernisse. Eines ist gewiss: Der Steuerwettbewerb der Staaten untereinander wird mit harten Bandagen geführt. Nicht immer ist es leicht, den Durchblick – und das richtige Augenmaß – zu wahren.

1. Digitale Betriebsstätte

„Internetkonzerne“, erst recht deren Gewinne, sind steuerlich schwer fassbar. Der herkömmliche Betriebsstättenbegriff vermag der digitalen Wirtschaft mehr schlecht als recht beizukommen, also soll ein neues Konzept Abhilfe schaffen: „Signifikante digitale Präsenz“ soll eine digitale Betriebsstätte auslösen. Die Idee dahinter: Digital erwirtschaftete Gewinne sollen auch ohne physische Präsenz erfasst werden. Anknüpfungspunkt sollen etwa die „erzielten Umsätze in Österreich“ sein. So postuliert es der Schelling-Plan. Die Idee, Fluchtrouten zu sch...

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