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SWK 10, 1. April 2022, Seite 482

Verlorener Planungsaufwand bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks

Keine Berücksichtigung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Andrei Bodis

Der VwGH hat kürzlich klargestellt, dass Planungsaufwendungen („Architektenkosten“) bei der Veräußerung des unbebauten Grundstücks – weil das geplante Gebäude doch nicht errichtet wurde – nicht einkünftemindernd berücksichtigt werden dürfen. Diese Aufwendungen sind weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten des (unbebauten) Grundstücks ( Ro 2021/13/0005).

1. Rechtlicher Rahmen

Als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen ist gemäß § 30 Abs 3 EStG grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Dieser Unterschiedsbetrag ist zudem um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu vermindern, soweit diese nicht bei der Ermittlung von Einkünften zu berücksichtigen waren. Die Anschaffungskosten sind weiters ua um Absetzungen für Abnutzungen, soweit diese bei der Ermittlung von Einkünften abgezogen worden sind, zu vermindern. Werbungskosten können bei Anwendung des Sondersteuersatzes gemäß § 20 Abs 2 EStG nicht in Abzug gebracht werden.

Aufwendungen können somit bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen nur dann – einkünftemindernd – berücksichtigt werden, wenn sie als Anschaffungskosten (inkl A...

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