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SWK 20-21, 15. Juli 2016, Seite 914

Neues zur Aufteilung bei Pauschalpreisen

Gegenleistung kann auch unter den Selbstkosten liegen

Sebastian Tratlehner

Pauschalangebote sind im Wirtschaftsleben keine Seltenheit. Viele Unternehmen bieten ihren Kunden Leistungsbündel an, zB in Restaurants, Hotels oder im Zusammenhang mit Abonnements. Umsatzsteuerlich stellen sich hierbei insbesondere die Fragen nach der Anzahl der erbrachten Leistungen sowie nach der Aufteilung der einzelnen Leistungskomponenten auf unterschiedliche Steuersätze. Im folgenden Beitrag werden die umsatzsteuerlichen Grundlagen hierfür erläutert sowie aktuelle Judikatur und Entwicklungen der UStR zu Pauschalentgelten präsentiert.

1. Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung

Steuerobjekt ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich die einzelne Leistung. Sind mehrere selbständige Leistungen von einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang erfasst, sind sie umsatzsteuerlich gesondert zu behandeln, auch wenn das Entgelt für den gesamten wirtschaftlichen Vorgang (bzw das Leistungsbündel) berechnet wurde. Stellt ein Umsatz ein Leistungsbündel dar, ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen und das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um feststellen zu können, ob mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung vorliegen. Nur wenn gleichrangige Leistungen so eng mi...

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