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Vorsteuerabzug bei Immobilienvermittlungsleistungen
Entscheidung: Vos Aannemingen BVBA, C-405/19.
Norm: Art 17 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL.
Art 17 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass Ausgaben, die ein steuerpflichtiger Bauträger im Zuge des Verkaufs von Wohnungen in Form von Werbe- und Verwaltungskosten sowie Maklergebühren getätigt hat, auch einem Dritten zugutekommen, dem nicht entgegensteht, dass der Steuerpflichtige die für diese Ausgaben entrichtete Mehrwertsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abziehen kann, wenn zum einen zwischen den Ausgaben und der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht und zum anderen der Vorteil für den Dritten gegenüber dem Bedarf des Unternehmens des Steuerpflichtigen nebensächlich ist.
Art 17 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL in der durch die Richtlinie 95/7/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass die vom Steuerpflichtigen getätigten Ausgaben auch einem Dritten zugutekommen, dem nicht entgegensteht, dass der Steuerpflichtige die für diese Ausgaben entrichtete Mehrwertsteuer in dem Fall, dass die Ausgabe...