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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1189

Hostingdienste in einem Rechenzentrum – keine grundstücksbezogene Dienstleistung

Entscheidung: A Oy, C-215/19.

Normen: Art 47, Art 135 Abs 1 Buchst l MwStSyst-RL idF 2008/8/EG; Art 31a DVO (EU) 282/2011 idF DVO (EU) 1042/2013.

1.

Art 135 Abs 1 Buchst l RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem idF RL 2008/8/EG des Rates vom ist dahin auszulegen, dass Hostingdienste in einem Rechenzentrum, in deren Rahmen ihr Erbringer seinen Kunden, damit diese darin ihre Server unterbringen können, Geräteschränke und, als Nebenleistung, Güter und Dienstleistungen wie Strom und verschiedene Leistungen, mit denen die Nutzung dieser Server unter optimalen Bedingungen gewährleistet werden soll, zur Verfügung stellt, keine Dienstleistungen der Vermietung von Grundstücken darstellen, die nach dieser Bestimmung von der Mehrwertsteuer befreit sind, sofern, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, zum einen der Dienstleistende seinen Kunden nicht eine Fläche oder einen Standort passiv überlässt und ihnen dabei das Recht zusichert, diese Fläche oder diesen Standort wie ein Eigentümer in Besitz zu nehmen, und zum anderen die Geräteschränke keinen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden, in dem sie stehen, und dort nicht auf Dauer in...

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