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Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind umsatzsteuerpflichtig
Entscheidung: Vodafone Portugal – Comunicações Pessoais SA, C-43/19.
Norm: Art 2 Abs 1 Buchst c MwStSyst-RL.
Art 2 Abs 1 Buchst c RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Beträge, die ein Wirtschaftsteilnehmer erhält, falls ein Dienstleistungsvertrag, der als Gegenleistung für die Gewährung vorteilhafter Konditionen an einen Kunden die Einhaltung einer Mindestbindungsfrist vorsieht, aus bei diesem Kunden liegenden Gründen vorzeitig beendet wird, als Vergütung für die Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung im Sinne dieser Be-stimmung anzusehen sind.