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SWK 25, 10. September 2021, Seite 1184

Angemessene Höhe von Schmutzzulagen

Entscheidung: Ra 2020/15/0123 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit); siehe zu einem vergleichbaren Sachverhalt (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 68 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein im Rauchfangkehrergewerbe tätiger Dienstgeber wurde zur Lohnsteuerhaftung herangezogen, weil er – in Anlehnung an den anwendbaren Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer – an seine Dienstnehmer eine gem § 68 EStG lohnsteuerfreie Schmutzzulage in Höhe von 18 % des Grundlohns gewährte. Das Finanzamt erachtete hingegen lediglich 8 % des Grundlohns als angemessen.

Das BFG gab der Beschwerde (teilweise) Folge und führte aus, eine Schmutzzulage in Höhe von 15 % des Grundlohne s sei – als Mittelwert aller kollektivvertraglichen Zuschlagssätze – angemessen.

Rechtliche Beurteilung: Der VwGH hat im Erkenntnis vom , Ra 2017/15/0025, ausgesprochen, dass es der Abgabenbehörde obliegt grundsätzlich (auch) die Angemessenheit einer gewährten Zulage nach § 68 Abs 1 EStG zu prüfen. Die bloße Bezeichnung eines Betrags als „Schmutzzulage“ sichert die steuerliche Begünstigung daher nicht, soweit ein sachlich vertretbarer Zusammenhang zwischen dem Ausmaß de...

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