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Umfang der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Bilanzbuchhalter
Tätigkeit als Zustellbevollmächtigter ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst
Die von einem Bilanzbuchhalter in einem Einkommensteuerverfahren ausgeübte Tätigkeit als Zustellbevollmächtigter ist nicht vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung umfasst ( 7 Ob 104/21a).
1. Sachverhalt
Die Klägerin, eine Bilanzbuchhalterin, ist Mitversicherte in einem vom Bundesverband der Österreichischen Bilanzbuchhalter (BÖB) mit der beklagten Versicherung abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die beruflichen Tätigkeiten der versicherten Mitglieder ua als Bilanzbuchhalter iSd BiBuG. Sie war Zustellbevollmächtigte in einem Einkommensteuerverfahren eines Klienten und leitete die ihr zugestellte Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht an diesen weiter. Der Klient macht ihr gegenüber Schadenersatzforderungen aufgrund der vom Finanzamt – wegen der nicht erfolgten Abgabe – vorgenommenen Schätzung geltend.
Die Klägerin begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der Beklagten. Das Erst-gericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht hob das Ersturteil auf, verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück und ließ den Reku...