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SWK 12, 20. April 2020, Seite 698

Mehrwertsteuer: Ort der Leistung bei interaktiver erotischer Live-Webcam-Darbietung

1.

Art 9 Abs 2 Buchst c erster Gedankenstrich der 6. MwSt-RL in der durch die Richtlinie 2002/38/EG des Rates vom geänderten Fassung und Art 52 Buchst a MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass eine komplexe Dienstleistung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die in der Bereitstellung interaktiver erotischer Live-Webcam-Darbietungen besteht, eine „Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung“ im Sinne dieser Vorschriften darstellt, die an dem Ort im Sinne dieser Vorschriften „tatsächlich bewirkt“ wird, an dem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten oder eine feste Niederlassung hat, von der aus diese Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung an seinem Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort.

2.

Art 9 Abs 2 Buchst e Gedankenstrich 12 der 6. MwSt-RL in der durch die Richtlinie 2002/38/EG geänderten Fassung und Art 56 Abs 1 Buchst k MwStSyst-RL iVm Art 11 Verordnung (EG) 1777/2005 des Rates vom zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur 6. MwSt-RL sind dahin auszulegen, dass eine Dienstleistung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die darin besteht, interaktive erotische Li...

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