BO für Wien § 52. Ermäßigungen, LGBl. Nr. 11/1930, gültig ab 01.01.2014
5. Teil Anliegerleistungen
§ 52. Ermäßigungen
Bei Eckbauplätzen und Eckbaulosen mit zwei oder mehreren Fronten wird die anrechenbare Frontlänge um 25% ermäßigt. Diese Ermäßigung erstreckt sich nur auf Fronten bis 25 m.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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