Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 103k.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2009/66

Hiedurch werden die Änderungen in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/14/EG für die juristischen Personen umgesetzt, soweit die betragliche Sicherung ab mit 100 000 Euro festzulegen ist. Hinsichtlich der natürlichen Personen ist die Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/14/EG bereits durch den gegenwärtigen § 103h erfolgt.

BWG – Bankwesengesetz

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