BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 77a.
EB zu BGBl I 2010/72
Anpassungen auf Grundlage von Art. 131a Abs. 2 erster Unterabsatz iVm Art. 131 der Richtlinie 2006/48/EG.
EB zu BGBl I 2007/108
Zu Abs 1:
Die Änderung entspricht dem erweiterten Aufgabenbereich der OeNB im Bereich der Bankaufsicht.
EB zu BGBl I 2006/141
Zu Abs 1:
Die Einfügung in § 77a Abs. 1 Z 1 setzt Art. 131 der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr: Richtlinie 2006/48/EG] um. In Z 2 werden Richtlinienverweise aktualisiert.
Zu Abs 2:
In diesen Bestimmungen werden Richtlinienverweise aktualisiert.
Zu Abs 4:
[Siehe oben bei Abs 2.]
EB zu BGBl I 2004/70
Zu Abs 1:
[…] Die Änderung der Verweise in den § 77 und § 77a BWG dienen der Berücksichtigung der Ergänzungen der Richtlinie 2000/12/EG durch die Finanzkonglomeraterichtlinie (2002/87/EG). […]
Zu Abs 2:
[Siehe oben bei Abs 1.]
Zu Abs 4:
[Siehe oben bei Abs 1.]
EB zu BGBl I 2001/97
Zu Abs 1:
Gemäß Abs. 1 soll die Initiative zum Abschluss von Aufsichtsabkommen von der für die Aufsicht zuständigen FMA ausgehen. Eine Einbindung der OeNB ist auf Grund der künftig nur noch eingeschränkten eigenen Vor-Ort-Prüfungskompetenzen nicht mehr erforderlich.
[…]
Zu Abs 2:
[…]
In den Abs. 2 und 3 redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsübergange...