Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 73a. Elektronische Übermittlung

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2009/152

Die bisher verstreut an verschiedenen Stellen des BWG vorgesehenen Verpflichtungen zu einer elektronischen Übermittlung aufsichtsrelevanter Daten sowie die Kompetenz zur Erweiterung der solcherart zu übermittelnden Daten durch die FMA werden nunmehr in einer Verordnungsermächtigung festgelegt. Ausgenommen von dieser Kompetenz bleiben lediglich Daten, für die bereits jetzt spezielle Melderegimes existieren (so für die Jahresabschlussdaten gemäß § 44 BWG und die Meldedaten gemäß den §§ 74 und 75 BWG) sowie Daten, die von Bankprüfern zu übermitteln sind, da diese im Gegensatz zu Kreditinstituten nicht Adressaten regelmäßiger Meldepflichten sind. Für letztere soll allerdings fakultativ die Möglichkeit bestehen, an dem elektronischen Meldesystem teilzunehmen. In dem Umfang, in dem die FMA von ihrer Verordnungsermächtigung Gebrauch macht, gilt mit der elektronischen Übermittlung durch den Meldepflichtigen sowohl die Übermittlung an die FMA als auch an die OeNB erfüllt. Das Einstellen von elektronisch übermittelten Unterlagen in die gemeinsame Datenbank gemäß § 79 Abs. 3 wird dadurch wesentlich erleichtert. Es wird weiters klarstellend die Tatsache b...

BWG – Bankwesengesetz

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