BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 73. Anzeigen
EB zu BGBl I 2010/107
Zu Abs. 7:
Die Aufhebung beruht auf der Aufhebung von § 30 Abs. 2a BWG.
EB zu BGBl I 2010/72
Zu Abs 1 Z 19:
Vornahme einer Verweisanpassung.
EB zu BGBl I 2009/66
Zu Abs 1 Z 4:
Im Zuge des Projektes „Verwaltungslasten senken für Unternehmen“ wurde die Anzeigepflicht der Kreditinstitute hinsichtlich der Eröffnung, Verlegung oder Schließung von Zweigstellen als entbehrlich identifiziert.
EB zu BGBl I 2009/22
Zu Abs 2:
Verweisänderung wegen Neufassung der § 20 ff. erforderlich. Keine inhaltliche Änderung.
EB zu BGBl I 2007/108
Zu Abs 1 Z 17a:
Bedingt durch die vorgesehenen Meldefristen und die Dauer der Datenverarbeitung konnte die FMA bislang erst im Wege der Stammdatenmeldung – und damit mit deutlicher Verspätung – erfahren, welche der einfacheren Ansätze die Kreditinstitute zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für die Unterlegung des operationellen Risikos heranziehen. Da der Standardansatz einen nicht geringen Eingriff in das Risikomanagement des jeweiligen Kreditinstituts darstellt, sollte gerade seine beabsichtigte Verwendung von der Aufsicht zeitnah evaluiert werden können. Durch die vorgesehene Anzeigepflicht kann die FMA die Einhaltung der expliziten Voraussetzun...