BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 6. Konzessionsrücknahme
EB zu BGBl I 2003/36
Zu Abs 2 Z 4 und 5:
Hiedurch wurden Art. 12 der RL 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten sowie die Nummern 18 und 19 der Erwägungsgründe umgesetzt.
EB zu BGBl I 2001/97
Zu Abs 1:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 2:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 3:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 4:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA sowie Berücksichtigung des Entfalls der Aufsichtskompetenzen des Landeshauptmannes im SpG.
Zu Abs 5:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA; diese ist weiters nicht mehr, so wie bisher der BMF, obligatorisch durch die Finanzprokuratur vertreten.
EB zu BGBl 1996/445
Zu Abs 1:
Die bisherige Frist von zwei Jahren für die Konzessionsrücknahme wegen Nichtausübung ist an die Fristen des Art 8 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 77/780/EWG anzupassen.
Literatur
Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg), Aktiengesetz (2003).
Übersicht der Kommentierung
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1. Struktur
1
Die Konzessionsrücknahmevorschriften des § 6 teilen sich ...