BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 59. Konzernabschluß
EB zu BGBl I 2001/2
Zu Abs 5:
Technisch bedingte Betragsglättung in Folge der physischen Einführung des Euros in Abstimmung auf die in § 245 Abs. 1 UGB erfolgte Glättung.
EB zu BGBl I 1999/49
Zu Abs 7:
Im Rahmen der Konzernrechnungslegung wird für Erträge und Aufwendungen von auf Kostendeckungsbasis geführten Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten nach § 2 Z 27 BWG eine Saldierungsmöglichkeit geschaffen, sofern sie unter bestimmten Voraussetzungen erzielt werden. Voraussetzung für die Saldierung ist eine vertragliche Regelung über den Ersatz der Aufwendungen für die auf Kostendeckungsbasis geführten Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten. Die Erträge müssen weiters aus Umsätzen mit auf Kostendeckungsbasis geführten Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten stammen, die nicht in die Vollkonsolidierung einbezogen werden dürfen. Unter auf Kostendeckungsbasis geführten Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten nach § 2 Z 27 BWG sind Unternehmen zu verstehen, die nachhaltig keinen oder nur einen sehr geringen Jahresgewinn aus ihrer Tätigkeit erzielen.
EB zu BGBl I 1998/126
Zu Abs 5:
Die Änderung trifft Vorsorge für die geplante Einführung nennwertloser Stückaktien.
EB zu BGBl 1996/445
Für den Konzerna...