BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 52. Besondere Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
EB zu BGBl 1993/532
Hier sind besondere Ausweisvorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung normiert (siehe die Art. 29 bis 34 der Bankbilanzrichtlinie).
Literatur
AFRAC, Entwurf einer Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten“ (2009); Göth, P., Bilanzrecht der Kreditinstitute I (1995); IWP, Zum Ausweis und zur Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschluss von Kreditinstituten (1996); Krumnow, J. (Hrsg), Rechnungslegung der Kreditinstitute – Kommentar zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz und zur RechKredV (1994); Meyer, H./Brick, H., Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute (1980).
Übersicht der Kommentierung
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1. Grundlagen
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Hier sind besondere Ausweisvorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung normiert.
In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden die Aufwendungen und Erträge aus Wertpapieren mit Ausnahme der Zinsen und Dividenden nicht einheitlich behandelt. Diese sind in drei verschiedenen Posten auszuweisen, je nachdem, aus welcher Art von Wertpapieren sie stammen. Im Posten 6 sind di...