BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 17
1
Nach der Stammfassung des Gesetzes waren mit der Vollziehung des Gesetzes der (damalige) BM für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem (damaligen) BM für Handel und Wiederaufbau zuständig. Durch Umstrukturierungen der Zuständigkeiten wurden 2000 die Ressorts Arbeit und Wirtschaft zusammengelegt und in der Nov BGBl I 2004/77 der BMWA als alleinzuständig mit der Vollziehung des Gesetzes normiert; gleiches gilt für die V-Kompetenz in § 1 Abs 4.
2
Nach dem BMG idF BGBl I 2009/3 fällt die Zuständigkeit für die Schlechtwetterentschädigung nunmehr in den Zuständigkeitsbereich des BMASK (§ 16a iVm Anl 2C Z 1 lit a BMG).
3
Die früher bestehende Einvernehmenskompetenz ist durch die neuerliche Änderung des BMG nicht wieder aufgelebt.