BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 33i Andere Sozial- oder Urlaubskassen
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Der Geltungsbereich des BUAG, ZRB 2016, 3.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt und Anwendungsbereich | |||
II. | Ausnahme bei Vereinbarung mit einer ausländischen Sozial- oder Urlaubskasse | |||
A. | Vereinbarung (Abs 1) | |||
B. | Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmung | |||
C. | Rechtsfolgen (Abs 2 und 3) | |||
1. | Allgemein | |||
2. | Besondere Fragen bei Anwendung der Entsendebestimmungen trotz materieller Unanwendbarkeit | |||
III. | Ausnahme ohne Vereinbarung mit einer ausländischen Sozial- oder Urlaubskasse (Abs 4) |
I. Regelungsinhalt und Anwendungsbereich
1
Der Wechsel zwischen verschiedenen Urlaubskassensystemen ist für den AG administrativ aufwendig und kann auch für den AN im Einzelfall ungünstig sein, weil zwar sein Entgeltanspruch in der Urlaubskasse abgesichert ist, aber möglicherweise der Konsum von Naturalurlaub nach dem Ende der Entsendung schwieriger wird.
Daher sieht der Gesetzgeber eine Möglichkeit vor, dass jeder AN in das Urlaubskassensystem seines Herkunftsstaats einbezogen bleiben kann, sofern die Ansprüche des AN materiell-rechtlich in etwa ident sind.
Anwendungsbereich des § 33i sind daher
nach Österreich
-entsandte o...