BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 33h Entrichtung der Zuschläge
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | ||
II. | Zuschlag | ||
A. | Verweise | ||
B. | Höhe des Zuschlags | ||
C. | Vorschreibung und Mahnung | ||
D. | Besonderheiten bei Urlaubskonsum vor der Entsendung für Zeiten der Entsendung (Abs 1a) | ||
III. | Betreibung | ||
A. | Verfahren (Abs 2 und 3) | ||
B. | Verfahrenskosten (Abs 2a) |
I. Regelungsinhalt
1
Regelungsinhalt des § 33h ist die Höhe des Zuschlags sowie seine Betreibung bei Entsendungen und grenzüberschreitenden Überlassungen.
II. Zuschlag
A. Verweise
2
Für die Zuschlagshöhe gelten im Wesentlichen jene Bestimmungen, die auch dann gelten, wenn das Arbeitsverhältnis gänzlich österreichischem Recht unterliegt. Eine Modifikation erfolgt nur, wenn nach dem Arbeitsvertragsstatut eine andere Normalarbeitszeit gilt. Namentlich nennt § 33h Abs 1 folgende Bestimmungen:
§ 21a: Berechnung der Zuschlagshöhe (dazu näher in Rz 3-4)
§ 22 Abs 4 bis 5: Zuschlagszeitraum (die den Meldepflichten des § 22 Abs 1 bis 3 korrespondierenden Meldepflichten bei Entsendungen sind in § 33g normiert).
§ 23: Einsichtsrechte in Lohnunterlagen (Einsichtsrechte ergeben sich auch aus § 15 LSD-BG; dazu näher bei § 23 Rz 5-7).
§ 23a: Baustellenkontrolle; Verstöß...