BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 33d Geltungsbereich
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Der Geltungsbereich des BUAG, ZRB 2016, 3.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kollisionsrechtliche Grundlagen | |||
II. | Geltungsbereich der Sonderbestimmung bei Entsendungen für den Sachbereich Urlaub | |||
A. | Echte Entsendung (Abs 1) | |||
1. | Systematik | |||
2. | Entsendung und grenzüberschreitende Überlassung | |||
3. | Tätigkeit des Betriebs oder des Arbeitnehmers? | |||
B. | Unechte Entsendung (Abs 2) | |||
III. | Überblick über die wesentlichen Unterschiede im Urlaubsrecht bei Entsendungen |
I. Kollisionsrechtliche Grundlagen
1
Auch bei Arbeitsverträgen ist eine Rechtswahl grds zulässig (Art 3 Rom I-VO), sodass die Parteien österreichisches Recht wählen können.
2
Durch die Rechtswahl darf aber jenes zwingende Recht, das sich aus Art 8 Rom I-VO ergeben würde, nicht umgangen werden; haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, ist ohnehin nur nach Art 8 Rom I-VO vorzugehen. Arbeitsverträge unterliegen dem Recht jenes Staates, in dem oder von dem aus der AN gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (Art 8 Abs 2 Rom I-VO); das bedeutet, dass bei Entsendungen (zunächst) grds das Recht des Entsendestaates gilt, weil dort der gewöhnliche Arbeitsort liegt. Anders als im SV-Recht gi...