BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 29 Verjährung
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Anwendungsbereich | |||
II. | Verjährung | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Feststellungsverjährung (Abs 1 lit a) | |||
C. | Einforderungsverjährung | |||
1. | Verjährung des Anspruchs gegen den Arbeitgeber (Abs 1 lit b) | |||
2. | Verjährung des Anspruchs gegen den Mithaftenden (Abs 1 lit c) | |||
D. | Judikatschuld | |||
III. | Verjährung der Bürgschaft |
I. Anwendungsbereich
1
Regelungsinhalt des § 29 ist ausschließlich die Verjährung des Anspruchs der BUAK ggü dem Zuschlagsschuldner und ggü Dritten, die für Zuschläge haften, auf Leistung dieser Zuschläge.
Die Verjährung von Ansprüchen des AN ist an anderen Orten geregelt, namentlich in § 11 für Urlaubsansprüche, in § 13g für den Abfertigungsanspruch, in § 13j Abs 2 für den ersatzweisen Anspruch bei der Winterfeiertagsvergütung und in § 13n Abs 4 für die Überbrückungsabgeltung.
2
Die Verjährungsbestimmungen des ABGB und der BAO finden keine Anwendung; jene des ASVG sind wohl Vorbild für die Regelung im BUAG, aber ebenfalls nicht direkt anwendbar.
Allerdings ist die Regelung im BUAG nicht besonders geglückt, weil zwar die Systematik des ASVG hinsichtlich Festellungs- und Einforderungsverjährung übernommen wurde, der...