BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 3
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Spitzl, BUAG-Zugehörigkeit bei Doppellehre, ecolex 2009, 342; Wiesinger, Der Geltungsbereich des BUAG, ZRB 2016, 3.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Bestimmungen für den Mischbetrieb | ||||
A. | Mischbetrieb (Abs 1) | ||||
1. | Entwicklung der Bestimmung | ||||
2. | Mischbetriebsbegriff des BUAG | ||||
B. | Rechtsfolgen | ||||
1. | Mischbetrieb mit und ohne organisatorische Trennung | ||||
a) | Begriff der organisatorischen Trennung | ||||
b) | Mischbetrieb mit organisatorischer Trennung (Abs 2 und 4) | ||||
c) | Mischbetrieb ohne organisatorische Trennung (Abs 3 und 4) | ||||
2. | Doppellehre (Abs 3a) | ||||
II. | Einbeziehung durch besonderen Rechtsakt | ||||
A. | Einbeziehung durch Verordnung des BMASK (Abs 5) | ||||
B. | Einbeziehung durch Antrag an die BUAK (Abs 6) | ||||
III. | Exkurs: Urlaubsgeldanspruch bei Unanwendbarkeit des BUAG und Anwendung KollV Bauindustrie/Baugewerbe? |
I. Bestimmungen für den Mischbetrieb
A. Mischbetrieb (Abs 1)
1. Entwicklung der Bestimmung
1
Das BArbUG 1946 und das BArbUG 1957 kannten keine spezielle Regelung für Mischbetriebe; eine solche wurde erst mit dem BArbUG 1972 neu ge schaffen. Die ursprüngliche Regelung lautete: „Für AN in Betrieben, in denen neben Tätigkeiten, die ihrer Art nach in die Tätigkeitsbereiche der Betrieb...