BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 13o Zuschlag
Literatur
Wiesinger, Das neue Überbrückungsgeld im BUAG, RdW 2013/545, 551; Wiesinger, Teilzeitbeschäftigung im BUAG, ecolex 2014, 628; Wiesinger, Neuerungen beim Überbrückungsgeld, RdW 2014/586, 535; Meißnitzer, Überbrückungsgeld und Sozialrechtskoordinierung, ASoK 2014, 396.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zuschlagspflicht österreichischer Arbeitgeber | ||
A. | Allgemeines zum Zuschlag (Abs 1) | ||
B. | Änderung der Zuschlagshöhe (Abs 3) | ||
C. | Zuschlagsberechnung und -abfuhr | ||
II. | Zuschlagspflicht von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland (Abs 2) |
I. Zuschlagspflicht österreichischer Arbeitgeber
A. Allgemeines zum Zuschlag (Abs 1)
1
In § 13o finden sich die Bestimmungen zur Finanzierung der Leistungen aus dem Sachbereich Überbrückungsgeld.
Zwischen den Bestimmungen zum Zuschlag für den Sachbereich Überbrückungsgeld und jenen für die Zuschläge in den anderen Sachbereichen gibt es einen fundamentalen Unterschied. In den anderen Sachbereichen sind die Ansprüche der AG und der AN durch Gesetz und BUAG-Zuschlags-V vorgegeben und der BMASK müsste letztlich den Zuschlag anheben, wenn die BUAK Gefahr laufen würde, illiquid zu werden.
Anderes gilt im Sachbereich Überbrückungsgeld. Hier ist die Zuschlagshöhe im Gesetz f...