BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 13k Zuschlag für Winterfeiertage
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Teilzeitbeschäftigung im BUAG, ecolex 2014, 628.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungszweck | ||
II. | Zuschlag | ||
A. | Festsetzung des Zuschlags (Abs 4) | ||
B. | Zuschlagspflicht (Abs 1 und 2) | ||
C. | Zuschlagsberechnung und -abfuhr (Abs 3) | ||
III. | Sachbereich Winterfeiertagsvergütung (Abs 5) |
I. Regelungszweck
1
In § 13k finden sich die Bestimmungen zur Finanzierung der Leistungen aus dem Sachbereich Winterfeiertagsvergütung.
Obwohl der AB anlässlich der Gesetzwerdung den zutr Hinweis enthält, dass sich die Bestimmungen zu den Zuschlägen von den anderen Zuschlägen (das waren damals der Urlaubs- und der Abfertigungszuschlag) nicht unterscheiden, fehlt eine Begründung, warum die Zuschläge für diesen Sachbereich in § 13k geregelt wurden, während sich die allgemeinen Bestimmungen in den §§ 21–29 finden.
Tatsächlich gibt es zwei wesentliche Unterschiede zu den entsprechenden Regelungen in den anderen Sachbereichen:
Der Zuschlag ist nur zwischen April und November (also nicht ganzjährig) zu entrichten (siehe dazu näher bei Rz 6).
Das Rechnungsjahr dieses Sachbereichs dauert von 1. April bis 31. März (§ 13k Abs 5).
II. Zuschlag
A. Festse...