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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3044-1

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 31 Zusammenarbeit

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Überblick
1, 2
II.
Zusammenarbeit mit einzelnen Behörden und Stellen
A.
Einsichtsrechte der BUAK
1.
Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern
a)
Zusammenarbeit zum Zwecke der Zuschlagseinhebung (Abs 1)
3
b)
Zusammenarbeit beim Überbrückungsgeld (Abs 1a)
4
2.
Zusammenarbeit mit den Gerichten (Abs 2)
5, 6
3.
Einsicht in das Gewerbeinformationssystem Austria - GISA (Abs 2)
7
4.
Zusammenarbeit mit der IEF-Service-GmbH (Abs 3)
8
B.
Einsichtsrechte anderer Körperschaften in Daten der BUAK (Abs 4)
9
C.
Tätigkeit als Kooperationsstelle (§§ 3 und 4 SBBG)

I. Überblick

1

Während § 30 eine allgemeine Bestimmung zur Rechts- und Verwaltungshilfe enthält, normiert § 31 die Voraussetzungen für einen umfassenden und systematischen Datenaustausch, wobei dieser allerdings nur im Rahmen des § 31 zulässig ist.

Es handelt sich bei § 31 also um die von § 7 DSG näher geforderte rechtliche Notwendigkeit. Da der Datenschutz im Verfassungsrang steht (§ 1 DSG), sind die Bestimmungen einschränkend zu lesen, wobei nicht übersehen werden darf, dass die BUAK gesetzlich verpflichtet ist, Zuschläge entsprechend zu betreiben und der potentielle Zuschlagsschuldn...

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

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