BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 23a Baustellenkontrolle
Literatur
Medek, Sozialbetrug - Maßnahmen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft (2015), 123; Medek, Kontrollablauf bei BUAK-Baustellenkontrollen. Ein Bericht aus der Praxis, bauaktuell 2016, 204.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematische Stellung der Bestimmung | ||
II. | Baustellenkontrolle | ||
A. | Anwendungsbereich | ||
B. | Formale Bestimmungen | ||
C. | Inhalt der Kontrolle | ||
III. | Rechtsfolgen der Verweigerung der Baustellenkontrolle |
I. Systematische Stellung der Bestimmung
1
Während § 23 die Kontrolle der Lohnaufzeichnungen im Nachhinein normiert, regelt § 23a die Kontrolle von Arbeitsverhältnissen auf Baustellen im Zeitpunkt der Arbeitsleistung, um damit der BUAK zu ermöglichen, Arbeitsverhältnisse, die dem BUAG unterliegen (und damit auch der Verpflichtung zur Abfuhr eines Zuschlags) und nicht oder mit falschen Angaben gemeldet sind, aufzuspüren.
Nachdem die BUAK keine staatliche Behörde ist, sind die Regelungen im BUAG - abgesehen von dem, was für jedermann gilt (aber von der Bedeutung her völlig nachrangig ist) - Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Kontrollore der BUAK auf Baustellen.
Von interner Bedeutung ist in diesem Zusammenhang Abschn XVI lit 17a...