BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 21 Deckung des Aufwandes; Zuschläge zum Lohn
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematik | |||
II. | Rechtsnatur des Zuschlags | |||
III. | Festsetzung des Zuschlags | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Urlaubszuschlag (Abs 2) | |||
C. | Abfertigungszuschlag (Abs 3) | |||
1. | Einheitlicher Zuschlag | |||
2. | Abfertigung nach dem BUAG | |||
3. | Abfertigungsbeitrag nach dem BMSVG | |||
IV. | Leistung der Abfertigungsbeiträge an die BVK (Abs 4) |
I. Systematik
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Die BUAK ist verpflichtet, zur Abdeckung der Ansprüche der AN den AG Zuschläge vorzuschreiben; das BUAG verwendet diesen terminus technicus, sodass andere Begriffe, die gelegentlich verwendet werden - etwa in Anwendung der sv-rechtlichen Terminologie „Beiträge“ - unzutr sind. In der Lit werden diese Zuschläge oft als BUAG-Zuschläge bezeichnet, um sie von den Zuschlägen für Überstunden (§ 10 AZG) sowie für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (iaR kollv-lich geregelt) sprachlich besser unterscheiden zu können. Während diese Zuschläge vom AG dem AN direkt bezahlt werden, sind die BUAG-Zuschläge vom AG an die BUAK zu leisten. Wenn im Folgenden von Zuschlägen gesprochen wird, sind darunter BUAG-Zuschläge zu verstehen.
Die Aufzählung der zu bedeckenden Leistungen in § 21 Abs 1 ist...