BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 18a Ermächtigung
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Sozial- und Weiterbildungsfonds nach dem AÜG, RdW 2013/39, 37; Burger, Neues zum AÜG, in Wachter/Burger, Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht 2013, 3; Slezak, Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung und Sozial- und Weiterbildungsfonds nach der AÜG-Novelle 2012, in Raschauer/Resch, Neuerungen bei der Arbeitskräfteüberlassung (2014), 145.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Überblick | ||||
II. | Errichtung einer GmbH (Abs 1) | ||||
III. | Sozial- und Weiterbildungsfonds nach dem AÜG (Abs 2) | ||||
A. | Regelungen für den Sozial- und Weiterbildungsfonds im AÜG | ||||
B. | Verhältnis zwischen BUAK und Sozial- und Weiterbildungsfonds | ||||
1. | Rechtsgrundlagen | ||||
2. | Die Aufgaben der BUAK im Einzelnen | ||||
a) | Beitragseinhebung | ||||
b) | Verwaltung des Fondsvermögens | ||||
c) | Leistungen an Dritte | ||||
3. | Vergütungsanspruch |
I. Überblick
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Die BUAK ist als Körperschaft öffentlichen Rechts dazu berechtigt und verpflichtet, die im BUAG geregelten Sachbereiche zu verwalten (§ 14). Rechtsgeschäfte, die damit zumindest in einem mittelbaren Zusammenhang stehen (zB Anstellung eigener AN, Anschaffung von Büromaterial, Verwaltung der eigenen Liegenschaften, Veranlagung von Geldern) sind von dies...