BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13i Refundierung
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Wiesinger, Teilzeitbeschäftigung im BUAG, ecolex 2014, 628.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Regelungszweck | ||
II. | Refundierungsanspruch des Arbeitgebers | ||
A. | Erfasste Feiertage | ||
B. | Betroffene Arbeitsverhältnisse | ||
C. | Höhe der Refundierung | ||
D. | Abwicklung der Rückerstattung |
I. Regelungszweck
1
Die ursprünglich durch BGBl 1996/417 eingeführte Winterfeiertagsregelung ist eine der gesetzlichen Begleitmaßnahmen „zur Verbesserung der Bauwirtschaft“; gemeint war mit dieser unvollständigen Formulierung wohl die Verbesserung der Jahresdurchbeschäftigung in der Bauwirtschaft.
Die grundsätzliche dahinterstehende Idee war, dass zwischen 24. Dezember und 6. Jänner – je nach Lage der Wochentage – bis zu sechs Feiertage fallen, die vom AG entsprechend zu bezahlen sind. Dies könnte – so die Annahme – aus wirtschaftlichen Gründen den Konsum von Zeitausgleich an den dazwischenliegenden Tagen anstelle einer Entlohnung als Überstunde unattraktiv machen.
In einem Betrieb wird üblicherweise bis zum Freitag vor dem 24.12. gearbeitet, dann werden die AN gekündigt und beginnen erst wieder im Frühjahr zu arbeiten. Ein AN hat a...