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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8b Untersuchungen

Franz Schrank

Kommentierung

1

§ 8b entspricht exakt den Bestimmungen des § 12b AZG. Er ist auch nicht in den Straftatbeständen des § 20 angeführt und daher auch nicht verwaltungsstrafbar.

2

Sowohl hinsichtlich der Grundsatzhinweise als auch zu den Arbeitgeberpflichten kann auf die Hinweise in den Rz. 1–4 zu § 12b AZG verwiesen werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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