WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 32 Örtliche Zuständigkeit
Literatur
Holoubek/Hanslik-Schneider in Illedits/Reich-Rohrwig, Wohnrecht Taschenkommentar – Update (2021); Schuchter in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001)
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Der Begrifflichkeit „Bereich“ entspricht das jeweilige Bundesland. Diese Zuständigkeit der örtlichen Behörde ist mit Holoubek/Hanslik-Schneider auch in dem Falle gegeben, dass die Rechtswirkungen etwaiger Handlungen über das Bundesland hinausreichen.