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Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4353-3

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Dokumentvorschau
Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 15g Spekulationsfrist bei nachträglich erworbenem Eigentum

Wolfgang Schwetz

Materialien

RV 895 und Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP

Zur ZZ 18 und 21 (§ 15g und § 22 Abs. 1 Z 12a WGG) [RV]

Anknüpfend an die Regelungen des § 15b Abs. 6 und 7 WGG idF 3. WÄG soll einerseits kein „Eigentum zweiter Klasse“ geschaffen werden, andererseits aber für den Fall einer Veräußerung innerhalb einer zehnjährigen „Spekulationsfrist“ sichergestellt sein, dass von der öffentlichen Hand zum Teil massiv gestützte Preisvorteile zugunsten (und vor allem) des nachträglich erwerbenden Mieters, insbesondere bei spekulativen Erwerben und Veräußerungen, im Sinn eines „Generationenausgleichs“ (siehe § 1 Abs. 3 WGG NEU) wieder – zugunsten Neubau und Sanierung von Wohnungen – in das gemeinnützig gebundene Vermögen zurückfließen. Aus diesem Grund sind Rechtsgeschäfte der gBV iZm der ggstdl. Nachbesserungspflicht des nicht selbst nutzenden Mieters jedenfalls auch nicht „begünstigungsschädlich“ iSd § 6a KStG 1988.

Bi...

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

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