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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2018

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2018

§ 69 Öffentliche Begehung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Öffentlichkeit
27
III.
Breite Öffentlichkeit
8
IV.
„Vor mehreren Leuten“
9

I. Allgemeines

1

Das StGB macht die Strafbarkeit mitunter davon abhängig, dass die Tat öffentlich begangen worden ist; so zB in den Fällen der § 115, 116, 188, 218, 219 und 220a. Bei manchen Delikten wird eine noch darüber hinausgehende, qualifizierte Breite der Wahrnehmbarkeit der Tat, eine sog „breite Öffentlichkeit“ , gefordert, zB in den § 111, 248, 281, 282, 301 und 317. Vereinzelt genügt hingegen schon die Begehung der Tat „vor mehreren Leuten“ (§ 115).

II. Öffentlichkeit

2

§ 69 enthält keine umfassende Definition des Begriffs „öffentlich“, sondern legt nur grundsätzlich fest, dass eine Tat dann öffentlich begangen wird, wenn sie unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann. Ein Personenkreis ist eine ...

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2018

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