BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 39a. Kreditinstitutseigene Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung
EB zu BGBl I 2006/141
Grundsätzlich enthielt das BWG schon bisher umfassende Sorgfalts- und Organisationsverpflichtungen. In Umsetzung der Bestimmungen der sogenannten Säule II (Art. 22 und Art. 123 sowie Anhang V der Richtlinie 2000/12/ EG [nunmehr: 2006/48/EG]) wurden diese Verpflichtungen nun konkretisiert. Die Etablierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagementsystems als auch die Entwicklung von angemessenen Plänen und Verfahren gemäß § 39a (ICAAP) liegt in du Verantwortung der Geschäftsleiter, die schon bisher die Träger der allgemeinen Sorgfaltspflichten waren. Im Unterschied zur Vorgängerbestimmung werden nunmehr die zentralen und häufigsten bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken demonstrativ aufgezählt, die durch das Risikomanagement eines Kreditinstitutes zu erfassen und zu begrenzen sind.
Durch den ICAAP soll das Kreditinstitut jederzeit in der Lage sein, in Anbetracht der bestehenden und zukünftigen Risiken des Institutes, die erforderliche Höhe, Art und Verteilung des internen Kapitals ermitteln zu können. Die Anforderungen an die Ausgestaltung des ICAAP orientieren sich an d...