BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 13. Tochterunternehmen von Finanzinstituten aus Mitgliedstaaten in Österreich
EB zu BGBl I 2010/28
Zu Abs 4 Z 1:
Anpassung der Verweise und Entfall von Bestimmungen im Hinblick auf die Schaffung des Verbraucherkreditgesetzes.
EB zu BGBl I 2006/141
Zu Abs 1:
Aktualisierung der Richtlinienverweise hinsichtlich der aufgehobenen Richtlinie 89/646/EWG.
Zu Abs 2:
Aktualisierung des Richtlinienverweises.
EB zu BGBl I 2001/97
Zu Abs 2:
Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 3:
Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
EB zu BGBl 1996/445
Zu Abs 2:
Anpassung an die neu umgesetzte RL 92/30/EWG.
Zu Abs 4:
Ergänzung für Tochter- und Enkelunternehmen von Kreditinstituten wie § 9 Abs. 7 und 8.
Zu Abs 5:
Ergänzung für Tochter- und Enkelunternehmen von Kreditinstituten wie § 9 Abs. 7 und 8.
EB zu BGBl 1993/532
Siehe Art. 18 Abs. 2 vierter Unterabsatz der RL 89/646 [nunmehr: Art 24 Abs 3 der RL 2006/48/EG]. Diese Bestimmungen treffen aus den bei §§ 11 und 12 genannten Übersichtlichkeitsgründen eigene Regelungen für Enkelgesellschaften von Kreditinstituten, die im Übrigen dieselben Anforderungen erfüllen müssen, wie die Finanzinstitute gemäß §§ 11 und 12.