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Marat

MSchG |Mutterschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2469-3

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Marat - MSchG |Mutterschutzgesetz

§ 2b Maßnahmen bei Gefährdung

Eva-Maria Marat

Übersicht


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I.
Maßnahmen
1
II.
Ersatzarbeitsplatz
2- 6

I. Maßnahmen

1

§ 2b MSchG regelt die Konsequenzen aus der durchgeführten Gefahrenermittlung.

Für Arbeitgeber können sich folgende Möglichkeiten bzw Verpflichtungen ergeben:

  • Die Evaluierung ergibt keine Gefährdung → die werdende Mutter verbleibt an ihrem Arbeitsplatz, es sind jedoch noch die Beschäftigungsverbote der § 4, 6, 7 und 8 zu prüfen.

  • Die Evaluierung ergibt eine Gefährdung → Änderung der Beschäftigung durch

    -

    Änderung der Arbeitsbedingungen zB Minimierung oder Ausschluss von Lärm oder Einwirkung gesundheitsgefährlicher Arbeitsstoffe, sodass die werdende Mutter zwar an ihrem Arbeitsplatz verbleiben kann, aber keine Gefährdung mehr besteht.

  • Ist eine derartige Änderung der Beschäftigung entweder

    -

    aus objektiven Gründen nicht möglich (weil sich der spezielle Arbeitsprozess nicht ändern lässt) oder

    -

    dem Dienstgeber oder der Dienstnehmerin nicht zumutbar,

    folgt daraus

  • → die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz.

II. Ersatzarbeitsplatz

2

Ein Ersatzarbeitsplatz muss einerseits dem MSchG hinsichtlich der Beschäftigungsverbote entsprechen und sich andererseits im Rahmen des Arbeitsvertrages der Arbeitnehmerinnen bewegen.

3

In diesem Fall kommt...

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