UFS 27.11.2012, RD/0022-W/12: 1. Unvollständige Datenübertragung bei mit Telefax eingebrachtem Devolutionsantrag
2. Devolutionsantrag wegen nicht erlassenem Depotbankbescheid, der nach erklärtem Parteiwillen eine Berufung ist
3. Antrag an die Finanzlandesdirektion, den Unabhängigen Finanzsenat anzuweisen, einen Depotbankbescheid zu erlassen
Judikatur