UFS 05.11.2009, RV/2116-W/03: Der Ersatz von Geldstrafen, die über den Arbeitnehmer wegen Übertretung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Arbeit verhängt werden, stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und ist steuerpflichtig.
Judikatur