UFS 20.12.2013, RV/1996-W/10: Unterliegt der vom Wohnungseigentumspartner gemäß § 14 WEG verpflichtend zu leistende Übernahmepreis als Ausgleichszahlung an die Verlassenschaft der Erbschaftssteuer? (Abw.)
2. Grunderwerbsteuer: Stellt der von Gesetzes wegen erworbene Wohnungseigentumsanteil nach § 14 WEG iVm § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG einen Grunderwerb von Todes wegen dar, der gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG aF befreit ist, und ist der Übernahmspreis eine Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG. (Abw.)
Judikatur