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Woran kann Wohnungseigentum begründet werden?
Wohnungseigentum kann begründet werden an Wohnungen, KFZ-Abstellplätzen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten.

(Kothbauer in Artner/Kohlmaier (Hrsg), Praxishandbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., 250)
Erwerbsbeschränkungen für Kfz-Abstellflächen bei Aufhebung und Neubegründung von Wohnungseigentum
immo aktuell 2026/6
immo aktuell 1/2026, 35

Wartefrist verhindert und eine - offenbar nur zu Zwecken einer neuen Nutzwertfestsetzung erfolgten - neuerliche Wohnungseigentumsbegründung  nicht zur zweiten erstmaligen gemacht....Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht auf denjenigen Wohnungseigentumsorganisator anzuwenden, der für die Wohnungseigentumsbegründung  und den Abverkauf der

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